Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Barsbüttel sollen neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden.
Da das Regionale Raumordnungsprogramm hierfür keine Spielräume bietet, ist ein Zielabweichungsverfahren notwendig.
In Abstimmung mit den zuständigen Ministerien des Landes Schleswig-Holstein sollen die Flächen außerhalb des besonderen Siedlungsraumes im regionalen Grünzug angesiedelt werden.