Der in Sülfeld bestehende EDEKA-Markt soll durch einen Neubau erweitert werden, um den örtlichen Bedarf auch künftig decken zu können.
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird daher ein Sondergebiet §Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (maximal 1.500 qm Verkaufsfläche) zu schaffen.
Neben der Errichtung des Einzelhandelsbetriebes sind Flächen für Stellplätze, Lager- und Anlieferungsflächen geplant.
In der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Plangebiet als „Sonstiges Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt.

