Neue Mitte Hasloh, 2. Bauabschnitt

Städtebauliches Konzept, Bebauungsplan Nr. 22, Hasloh

Auftraggeber Gemeinde Hasloh (Stadt Quickborn)
Planung 2018 - 2019
Größe 50.500 qm
Leistungsumfang Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, FNP- Änderung

Mit der Aufstellung des Masterplanes „Neue Mitte“ beschloss die Gemeinde Hasloh 2011 die Erschließung der gesamten, ca. 20,5 ha umfassenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Ortsmitte zu Wohnzwecken. Die Realisierung soll dabei in vier bis fünf Teilabschnitten erfolgen, der erste Bauabschnitt (Bebauungsplan Nr. 21 von 2012) ist bereits bebaut.

Mit der Ausweisung eines ‚Allgemeinen Wohngebietes‘ im Bebauungsplan Nr. 22 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 130 Wohneinheiten in  Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, in Stadtvillen sowie im Geschosswohnungsbau, welcher auch öffentlich geförderten Wohnraum bieten soll, geschaffen. Bild 2

Die einzelnen Teilquartiere, die im Rahmen des Masterplanes entwickelt wurden und nun einzeln realisiert werden sollen, werden durch ein „Grünes Kreuz“ gegeneinander abgegrenzt sowie miteinander verknüpft, innerhalb dessen Kfz-freie Fußwegeverbindungen verlaufen. Diese werden jeweils einzeln für den Kfz-Verkehr erschlossen, Durchgangsstraßen sind nicht geplant.